Dieses lerntherapeutische Schulprojekt wurde für Schülerinnen und Schüler (2.- 4.Jahrgang) mit erheblichen Problemen im Verhalten eingerichtet. Diese Kinder haben keinen Förderbedarf „Lernen“. Sie sind also keine Schüler der Schule am Wildgarten sondern bleiben Schüler ihrer Grundschulen.
Sie werden im Projekt in sehr kleinen Gruppen, derzeit zwei Gruppen mit je 6 Kindern, von zwei Sonderpädagogen und zwei Erzieherinnen unterrichtet und gefördert.
Am Nachmittag geht die Förderung in einer Tagesgruppe eines Freien Trägers im gleichen Gebäude, aber anderen Räumen, weiter.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die „Buntstifte“ ist eine Teamentscheidung. Es wird die lerntherapeutische Notwendigkeit geprüft, die Bereitschaft der Familien zur Zusammenarbeit, sowie die Kostenübernahme durch das Jugendamt. Auch die sonderpädagogischen Möglichkeiten werden in die Aufnahmeentscheidung einbezogen.
Die Zuordnung zum § 35a SGB VIII und der sonderpädagogische Förderbedarf „Emotional-soziale Entwicklung“ sind feste Voraussetzungen für eine Prüfung der Aufnahme.